Das Polit-ABC

Absolutes Mehr
Das absolute Mehr bei einer Wahl oder Abstimmung ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine Stimme erzielt wird. Das absolute Mehr kommt in der Schweiz beispielsweise bei der Bundesratswahl, der Ständeratswahl oder bei Volksabstimmungen zum Einsatz.

Aktives Wahlrecht
Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger zu wählen. Auf Bundesebene bezieht sich das aktive Wahlrecht auf die Wahl der 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 des Ständerats. Für die Wahl des Nationalrats gilt eidgenössisches, für die des Ständerats kantonales Recht.

Berufsparlament
In einem Berufsparlament arbeiten die Parlamentarier vollberuflich und werden entsprechend entlohnt. Im Gegensatz zum Milizparlament gehen sie nebenbei keiner weiteren Berufstätigkeit nach. In der Schweiz gibt es kein Berufsparlament, jedoch in anderen Ländern wie zum Beispiel in Deutschland, Frankreich und den USA.

Bundeskanzlei
Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle des Bundesrats. Mit ihrern ca. 250 Mitarbeitenden erbringt sie Dienstleistungen für den Bundesrat, die Bundesverwaltung sowie die Bevölkerung. Die Bundeskanzlei hat folgende Aufgaben:

Beratung und Unterstützung des Bundesrates bei der Planung und Koordination von Geschäften auf Regierungsebene.
Entwurf der Arbeits- und Geschäftspläne und Überwachung ihrer Umsetzung für den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin.
Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen des Bundesrates. Beratung des Bundesrates bei der gesamtheitlichen Führung der Bundesverwaltung und Übernahme von Aufsichtsfunktionen.
Unterstützung des Bundesrates im Verkehr mit der Bundes-versammlung.

Bundespräsident
Der Bundespräsident der Schweiz ist eines von insgesamt sieben Mitgliedern des Bundesrates. Er ist den anderen Bundesräten nicht im eigentlichen Sinne übergeordnet, sondern er gilt als „Primus inter Pares“, also als Erster unter Gleichgestellten. Seine Aufgabe besteht darin, die Bundesratssitzungen zu leiten. Zudem übernimmt er besondere Repräsentationspflichten. Das Amt als Bundespräsident hat jeweils ein Bundesrat für ein Jahr. Es hat sich dabei eingebürgert, dass der Bundesprädient rotierend gewählt wird, so dass es keine Kampfwahl gibt und der Bundespräsident jedes Jahr wechselt.

Bundesrat
Der Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierung der Schweiz. Sie ist für die Durchsetzung der Gesetze sowie die Führung der Verwaltung zuständig. Alle vier Jahre wird der Bundesrat durch die vereinigte Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) neu gewählt. Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern, davon ist ein Mitglied jeweils für ein Jahr Bundespräsident. Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, die Bundesratssitzungen zu leiten. Zudem übernimmt er besondere Repräsentationspflichten. Der Bundespräsident ist den anderen Bundesräten nicht im eigentlichen Sinne vorgestellt, sondern er gilt als Primus inter Pares, also als Erster unter Gleichgestellten. Jedes Mitglied des Bundesrates ist Vorsteher eines der sieben Departementes.

Weitere Infos auf http://www.admin.ch/br/index.html?lang=de

Bundesratswahlen
Die Bundesratswahlen in der Schweiz (Wahl der sieben Mitglieder des Bundesrates) finden nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates statt. Der Nationalrat wird einerseits alle vier Jahre erneuert, und andererseits wenn eine Totalrevision der Bundesverfassung stattfindet. Die normale Amtsdauer eines Bundesrates beträgt also vier Jahre. Wenn ein Bundesrat während der Amtsperiode zurücktritt, dann wird ausserhalb der normalen Bundesratswahl ein Ersatz gewählt. Die Wiederwahl eines bereits im Amt stehenden Bundesrates ist beliebig oft möglich. Am Tag der Bundesratswahl werden die einzelnen Bundesratsmitglieder bzw. neuen Bundesratskandidaten nach dem Anciennitätsprinzip gewählt, das heisst gemäss der bereits hinterlegten Amtsdauer. Bei der Zusammensetzung des Schweizer Bundesrates nimmt man Rücksicht darauf, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind. Durch diese Beschränkungen wird die Kandidatenwahl eingeschränkt.

Bundesstaat
Ein Bundesstaat ist eine Gesamtheit, der aus mehreren Gliedstaaten (in der Schweiz „Kantone“) zusammengesetzt ist. Diese Gliedstaaten verfügen über eine Autonomie in gewissen Tätigkeitsbereichen. Sie sind aber dem Bundesstaat gegenüber zur Treue verpflichtet. Der Bund regelt Angelegenheiten über Einheit und Bestand des Ganzen (zum Beispiel Sicherung der Bündnisgrenzen). Die Gliedstaaten besitzen Selbstbestimmungsrechte in ihren Kompetenzbereichen, wie beispielsweise in der Bildung. Meist wird der Begriff Bundesstaat dem Begriff Föderalismus gleichgestellt. Dies lässt sich durch zwei Gründe rechtfertigen. Einerseits gewährt ein Bundesstaat die Möglichkeit zur Repräsentation regionaler Unterschiede der einzelnen Gliedstaaten, wie zum Beispiel in sprachlicher, kultureller, ökonomischer, religiöser und militärischer Hinsicht. Diesbezüglich ist vor allem die Integration von grosser Bedeutung. Andererseits sichert ein Bundesstaat die Gewaltenteilung, die Subsidiarität, vermehrte Partizipation für Bürger und für Organisationen und ermöglicht, Problem- und Protestdruck auf verschiedenen staatlichen Ebenen zu verteilen.

Bundesversammlung
Die Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, wird durch die zwei Kammern Nationalrat und Ständerat gebildet. Das Parlament ist somit als Zweikammersystem organisiert. Vergleicht man das Schweizer Parlament mit den ausländischen, so fallen insbesondere zwei Dinge auf:

Das Parlament in der Schweiz ist ein Milizparlament, d.h. die Nationalräte und Ständeräte üben ihr Amt nicht hauptberuflich aus, sondern nebenamtlich.
Beide Parlamentskammern haben dieselben Kompetenzen. Um ein Gesetz zu verabschieden, müssen ihr beide Kammern mit der Mehrheit zustimmen.

Normalerweise üben der Nationalrat und der Ständerat ihre Aufgaben getrennt in ihren Kammern aus. Es gibt jedoch drei Aufgaben, bei denen beide Kammern als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz des Nationalratspräsidenten verhandeln. Die beiden Räte tagen zusammen um erstens Wahlen vorzunehmen, um zweitens Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden und um drittens Begnadigungen auszusprechen. Wenn der Bundesrat eine Erklärung abgibt, oder ein besonderer Anlass vorliegt, dann tagt ebenfalls die Vereinigte Bundesversammlung.

Demokratie
Eine Staatsform, in der das Volk die oberste Macht im Staat darstellt. Elementare Wesensmerkmale eines demokratischen Staates sind die Rechtsstaatlichkeit (alles staatliche Handeln muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen), die Gewaltentrennung, freie Wahlen und das Bestehen eines Mehrparteiensystems.

Departement
In der Schweiz leitet jeder der sieben Bundesräte neben seiner Arbeit als Bundesrat ein Departement und trägt dafür die politische Verantwortung. Dabei nimmt der Bundesrat die Verteilung der sieben Departemente unter seinen sieben Mitgliedern selber vor. Die sieben Departemente sind ein Teil der Bundesverwaltung, an deren Spitze der Gesamtbundesrat steht. Als der Schweizerische Bundesstaat geschaffen wurde, mussten gemäss Bundesverfassung alle Geschäfte in Kollegialerledigung erledigt werden. Doch mit der ständigen Zunahme der Geschäfte und Aufgaben wurde dies immer schwieriger, sodass heute die Geschäfte und Aufgaben der Bundesverwaltung, die nicht durch den Bundesrat (als Kollegialbehörde) oder durch der Bundeskanzlei besorgt werden können, auf die sieben Departemente verteilt werden. Wie die Bundesverwaltung als ganzes, sind auch die Departemente streng hierarchisch aufgebaut. Der Departementsvorsteher bestimmt dabei die Organisation seines Departements. Jedes Departement umfasst mehrere Bundesämter, ein Generalsekretariat und verschiedene Kommissionen. Manche Departemente umfassen zusätzlich noch weitere Stabs-, Planungs- und Koordinationsorgane. Insgesamt gibt es in allen sieben Departementen fast 90 Bundesämter.

Differenzbereinigung
Die Differenzbereinigung ist ein Verfahren des Schweizer Parlaments, um allfällige Differenzen in Gesetzesentwürfen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu beseitigen. Falls die Beschlüsse des National- und Ständerates voneinander abweichen, kommt es zum Differenzreinigungsverfahren. Ein Gesetz gilt nämlich erst als angenommen, wenn sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat dem gleichen Wortlaut des Gesetzes zustimmt.

Für weitere Informationen siehe: Einigungskonferenz.

Direkte Demokratie
Der Begriff direkte Demokratie hat zwei Bedeutungen: Zum einen wird darunter eine Staatsform verstanden, wo die Macht direkt vom Volk ausgeübt wird. Zum anderen werden darunter politische Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden. In der Schweiz ist das direktdemokratische Prinzip mit fakultativem und obligatorischem Referendum sowie der Volksinitiative so stark ausgebaut wie in keinem anderen Staat.